Stiftungszweck
- 1
- Zweck der Stiftung ist die Förderung und Unterstützung begabter Künstler:
- – Durch zur Verfügung stellen von Arbeitsräumen und Arbeitsmitteln
- – Durch die Gewährung von Stipendien
- – Durch Ankauf von Kunstwerken begabter Künstler
- 2
- Ausstattung und künstlerische Gestaltung von Gebäuden und Plätzen der öffentlichen Hand (Krankenhäuser, Altenheime u.a.) sowie von karitativen Einrichtungen unter Einbeziehung des Personenkreises von Absatz 1
- 3
- Betrieb einer Galerie mit der Möglichkeit, deren Räumlichkeiten Künstlern für Ausstellungen zur Verfügung zu stellen
- 4
- Ausschreibung von Wettbewerben und Vergabe von Preisen
- 5
- Hilfe an in Not geratene Künstler und deren Angehörigen durch finanzielle Zuwendung oder Sachleistungen
- 6
- Ankauf oder Anmietung von Räumlichkeiten, die für künstlerische Zwecke genutzt werden
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